Grundsätzliches zum Scheidungsrecht

Trennung ohne Scheidung: Vorteile oder Nachteile

Es gibt vielfältige Gründe, warum sich Paare nach einer Trennung nicht sofort scheiden lassen wollen, zum Beispiel wegen gemeinsamer Kinder, Angst vor hohen Scheidungskosten oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Eine Trennung ohne anschließende Scheidung birgt allerdings Risiken, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. Im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs erläutert sie, ob eine Scheidung wirklich notwendig ist und welche Punkte es in dieser Lebenssituation zu beachten gilt. Auch wenn sich die Ehegatten einig sind, muss jeder dennoch bei einer Trennung damit rechnen, dass der andere Partner irgendwann doch den Scheidungsantrag einreicht. Spätestens nach 3 Jahren muss die Ehe dann im Falle der Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Partner, ggfls. auch gegen den Willen des anderen, geschieden werden. Verhindern lässt sich die Scheidung also nicht.

Zu beachten gilt:

  • Trennungsunterhalt muss gezahlt werden
    Für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung soll der Trennungsunterhalt die finanzielle Absicherung der Partner sicherstellen. Das Recht auf Trennungsunterhalt kann – anders als beim späteren nachehelichen Unterhalt – weder durch eine schriftliche noch durch eine notarielle Erklärung aufgegeben werden.

  • keine andere Ehe möglich
    Erst nach einer rechtskräftigen Scheidung ist eine erneute Eheschließung möglich.

  • lange Trennung hat Auswirkung auf den nachehelichen Unterhalt
    Zu beachten ist, dass die gesamte Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung als Ehezeit gilt. Eine lange Trennungszeit kann deshalb Auswirkungen auf das Bestehen, die Höhe und die Dauer des nachehelichen Unterhalts haben.

  • durch die Trennung endet nicht der Güterstand
    Wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kann er von seinem Ehegatten die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages.

  • lange Trennung hat Auswirkung auf den Versorgungsausgleich
    Mit der Scheidung wird in der Regel auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dadurch werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche, private Rentenversicherung und betriebliche Rente) unter den Ehegatten ausgeglichen. Auch hier kommt es auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an. Die Trennung selber führt nicht bereits zur Durchführung des Versorgungsausgleichs.

  • Beachten Sie die 6-Monats-Regel
    Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, verliert dieser sein Nutzungsrecht an der Wohnung, wenn er nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Auszug mitteilt, dass er wieder in die Wohnung zurückkehren möchte (§ 1361 b Abs. 4 BGB). Selbst wenn dem Partner die Wohnung allein gehört, kann er nach Fristablauf nicht mehr in die Wohnung zurück. Vor dem Auszug sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

  • Kindesunterhalt
    Ab der Trennung ist in der Regel Kindesunterhalt zu zahlen. Falls eines der Elternteile bereits ausgezogen ist und einer von beiden Kindesunterhalt nicht durch Erziehung und Pflege erbringt, ist dieser zur Zahlung des Kindesunterhaltes verpflichtet. Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhaltes gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

Fazit
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass es nicht günstiger ist, sich nicht scheiden zu lassen. Bei einer Scheidung mit einer vorangegangenen langen Trennungszeit kann es vielmehr zu persönlichen und finanziellen Nachteilen kommen.

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