Allgemeines Zivil- und Handelsrecht

BREDEHORN RECHTSANWÄLTE berät und vertritt ihre Mandanten im Bereich des Zivil- und Handelsrechts, insbesondere bei

  • Gestaltung von Kauf-, Leasing-, Werk-, Handelsvertreter- oder sonstigen Verträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • kaufrechtlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • gerichtlicher Forderungsdurchsetzung

zurück zur Übersicht Kompetenzen